Am 1. Januar 2020 wurden die Sozial- und Wirtschaftskomitees in Frankreich zu einer einzigen Organisation der Arbeitnehmervertretung, dem CSE, zusammengeführt.
Dabei wurden Personalvertretung (DP), Betriebsrat (CE) und das Komitee für Gesundheits- und Arbeitsschutz (CHSCT) unter einem Dach vereint. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind vielfältig.
Bestimmte Themenbereiche werden von einer speziellen Kommission bearbeitet, der neue Gesundheits- und Arbeitsschutzkommission CSSCT, die das CHSCT ersetzt.
Doch was zeichnet die CSSCT nach der Namensänderung aus? Ist sie zwingend vorgeschrieben? Wie kommuniziert die CSSCT mit dem CSE?
Hier einige Antworten:
Einrichtung, Befugnisse und Funktion der CSSCT
Die Kommission für Gesundheits- und Arbeitsschutz ist im CSE angesiedelt und muss unter folgenden Bedingungen eingerichtet werden:
- In Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern
- In Einrichtungen mit mindestens 300 Mitarbeitern
- In Einrichtungen, die unter Artikel L. 4521-1 des französischen Arbeitsgesetzes fallen (zum Beispiel: Einrichtungen, die mindestens eine kerntechnische Anlage umfassen, unter die Seveso-Richtlinie fallen usw.).
Die Befugnisse werden der CSSCT ganz oder teilweise von dem CSE übertragen (mit Ausnahme von Beratungsbefugnissen und dem Einsatz von Experten).
Die Mitglieder (mindestens 3) stammen aus dem CSE und werden von diesem ernannt. Den Vorsitz hat der Arbeitgeber.
Die operativen Aspekte werden durch einen Mehrheitsbeschluss des Unternehmens bestimmt:
- Anzahl der Vertreter und Bedingungen ihrer Ernennung
- Die vom CSE an die Kommission übertragenen Aufgaben
- Die Arbeitsmethoden (vor allem Stunden der Delegierung und Schulungsmethoden) sowie zugewiesene Ressourcen
Um ihre Aufgaben korrekt auszuführen, werden die CSSCT-Mitglieder geschult:
- 5 Tage in Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern
- 3 Tage in Unternehmen mit weniger als 300 Mitarbeitern